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AGB

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Golonko-IT und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Aufträge werden von uns schriftlich, per Email, fernmündlich oder persönlich entgegengenommen. Eine schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger bzw. kurzfristiger Lieferung oder Dienstleistung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Rechnung ersetzt werden.
Die Kosten für Arbeitszeiten sind geschätzt und werden im Nachweis abgerechnet.
Mit der Annahme des Auftrages durch Golonko-IT ist ein Vertrag mit dem Kunden zustande gekommen. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die auszuführenden Leistungen oder Lieferungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gewissenhaften und umsichtigen Arbeitsweise. Eine Erfolgsgarantie muss aufgrund der bei Computersystemen vorzufindenden Vielzahl der möglichen Konfigurationen und der damit verbundenen denkbaren Probleme grundsätzlich ausgeschlossen werden. Aufgrund der Komplexität der auftretenden Probleme sowie der Beschaffenheit der Hard- und Software können wir, in der Regel, keine verbindlichen Angaben über den zeitlichen Umfang eines Auftrages machen. Alle Angaben hierzu sind circa Angaben.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige produktbeschreibende Merkmale sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu machen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Überschreitet der Kunde durch seinen Abruf ein ihm eingeräumtes Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferpflicht entbunden, solange kein entsprechender Abbau der aufgelaufenen Verbindlichkeiten erfolgt.

3. Lieferung:

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ohne „ca.“ Angabe benannt werden. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise für Warenlieferungen verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung es sei denn, die Versendungskosten stehen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes und zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen, beim Verbrauchsgüterkauf inklusive der am Tag des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer.

Alle Preise für Dienstleistungen vor Ort verstehen zuzüglich Anfahrtskosten, die aus Fahrzeit und Fahrweg vom Büro Golonko-IT zum jeweiligen Standort bestimmt werden.

Erfassung der Arbeitszeiten:

  • Vor-Ort:
    Die erste Stunde wird komplett und alle weiteren Tätigkeiten werden im 15-Minuten-Takt abgerechnet
  • Fernwartung, Telefonsupport, Werkstatttätigkeiten:
    Alle Arbeiten werden im 15-Minuten-Takt abgerechnet

Anrechnung:
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für die Ware oder Dienstleistung gemäß den Zahlungsbedingungen der entsprechenden Rechnung zu begleichen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

5. Installationsleistungen

Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Golonko-IT.

6. Reparatur- und Wartungsleistungen

Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für die Leistungen von Golonko-IT sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Golonko-IT nicht zu vertreten ist. Golonko-IT kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

  • der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
  • ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
  • der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat
  • der Auftrag storniert wurde und Golonko-IT bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
  • die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Golonko-IT zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet Golonko-IT, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Golonko-IT beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt Golonko-IT keine Haftung.

7. Eigentumsvorbehalt

Golonko-IT behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Golonko-IT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von Golonko-IT beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich Golonko-IT davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von Golonko-IT zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von Golonko-IT hinzuweisen.

8. Gewährleistung

Für fabrikneue Ware leisten wir, falls nicht anders und ausdrücklich vereinbart, Gewähr innerhalb von 24 Monaten. Gültig ist hierbei das Datum der Übergabe. Gebrauchte Gegenstände und Verschleißteile unterliegen bei Verträgen mit Unternehmern keiner Gewährleistung. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist insoweit ein Jahr. Bei Verträgen mit Unternehmern sind wir im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes nach eigener Wahl berechtigt, die Nacherfüllung durch Neulieferung oder Nachbesserung zu erfüllen.
Die Gewährleistung beschränkt sich sowohl bei Verträgen mit Unternehmern, als auch bei Verträgen mit Verbrauchern zunächst ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Sollte die Nacherfüllung zweifach fehlgeschlagen oder trotz Nachfristsetzung nicht erfolgt sein, so ist der Käufer berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Käufer ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen uns gegenüber geltend zu machen.
Bei Überbeanspruchung der gelieferten Sache, unsachgemäßer Behandlung oder nachträglicher Veränderung trifft den Käufer die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels. Maßgeblich ist dabei die Absendung der Mangelanzeige.
Sollten bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, Auf- oder Umrüstungen oder lediglich innerhalb der Bemühungen um ein Gerät eines Auftraggebers seitens der Golonko-IT, die auf den Geräten oder Systemen befindlichen Daten teilweise oder ganz verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen, insofern dieser Schaden nicht grob fahrlässig oder mutwillig zugeführt wurde.

9. Haftungsbeschränkung:

Golonko-IT haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Golonko-IT auf den nach der Art der Ware oder der Dienstleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, höchstens jedoch auf einen Betrag von 0,5 Mio. EUR für Sach­ und reine Vermögensschäden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Golonko-IT.
Bei Datenverlusten haftet Golonko-IT nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

10. Geheimhaltung:

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen der Golonko-IT zugänglichen Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Golonko-IT erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zu Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

11. Schutzrechte

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Golonko-IT dafür, dass er die von Golonko-IT geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Golonko-IT im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.
Golonko-IT weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.
Golonko-IT verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Golonko-IT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Golonko-IT Gerichtsstand. Golonko-IT ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Golonko-IT Erfüllungsort.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: September 2018